· Fachbeitrag · Reparaturkosten
„Reparatur gemäß Gutachten“, dann ist alles klar
| Der Geschädigte darf auf das Schadengutachten vertrauen. Gibt er der Werkstatt den Auftrag, nach den Vorgaben des Gutachtens zu reparieren kann der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht einwenden, dies oder das sei nicht nötig gewesen, entschied das AG Berlin-Mitte ( Urteil vom 23.9.2015, Az. 18 C 3143/15, Abruf-Nr. 145969 ). |
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