· Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur gemäß Gutachten gilt nicht nur bei bezahlter Rechnung
| Mit dem AG Ulm und dem AG Schorndorf haben weitere Gerichte in der aktuellen Dauerbrenner-Frage entschieden: Es kommt für die „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung nicht darauf an, dass der Geschädigte die Werkstattrechnung bereits bezahlt hat: |
- AG Ulm, Urteil vom 05.03.2018, Az. 6 C 1714/17, Abruf-Nr. 200119, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn. Das Gericht bezieht sich ausdrücklich auf die Entscheidung des AG Siegburg (Urteil vom 26.09.2017, Az. 121 C 121/17, Abruf-Nr. 196894).
- AG Schorndorf, Urteil vom 26.02.2018, Az. 4 C 755/17, Abruf-Nr. 200120, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn.
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