31.05.2017 · Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur gemäß Gutachten ohne Vorabvorlage an Versicherer
| Das OLG Dresden schreibt zur Reparatur gemäß Gutachten: „Hierbei darf der Geschädigte regelmäßig auf die Richtigkeit eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens vertrauen, soweit nicht ein vor Reparaturbeginn vorgelegtes Gegengutachten hieran ernsthafte Zweifel erweckt.“ (OLG Dresden, Urteil vom 10.05.2017, Az. 7 U 180/17, Abruf-Nr. 193882 , eingesandt von Rechtsanwalt Alexander Uterwedde, Leipzig). |
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