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  • 22.10.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    „Reparatur gemäß Gutachten“ perfekt begründet

    | Auch das AG Aachen versagt dem Versicherer Abzüge vom Schadenersatzanspruch des Geschädigten, wenn der das verunfallte Fahrzeug nach den Vorgaben des Schadengutachtens reparieren lässt. Dafür hat es eine sehr gute Begründung geliefert: |