· Nachricht · Reparaturkosten
Reparatur nach Gutachten: Es kommt nicht auf bezahlt an
| Vier weitere Urteile bestätigen, dass es für die „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat. |
- AG Köln, Urteil vom 09.01.2019, Az. 265 C 72/18, Abruf-Nr. 206540, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Preuss, Dortmund
- AG Sonthofen, Urteil vom 18.12.2018, Az. 2 C 584/18, Abruf-Nr. 206314, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schickewitz, Sonthofen
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