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Reparaturauftrag bereits vor Gutachtenfertigstellung
| Auch das AG Zeven gesteht dem Geschädigten das Vertrauen in das Schadengutachten zu, wenn der Reparaturauftrag bereits vor Fertigstellung des Gutachtens erteilt wird, sich aber inhaltlich darauf bezieht. |
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„Hier hat der Geschädigte den Werkstatt-Auftrag vom 18.05.2020 erteilt. Dass das Schadensgutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellt war, sondern erst am 19.05.2020 vorlag, ist ohne rechtliche Relevanz, da der Reparaturauftrag dahin ging, den Unfallschaden durch den Gutachter besichtigen zu lassen und laut Gutachten instand zu setzen“ (AG Zeven, Urteil vom 07.04.2021, Az. 3 C 29/21, Abruf-Nr. 221703, eingesandt von Rechtsanwältin Stephanie Bubner, Bremervörde). |
Weiterführende Hinweise
- Den Textbaustein 508: Reparaturauftrag vor Gutachtenfertigstellung (H) haben wir entsprechend ergänzt → Abruf-Nr. 46950827
- Beitrag „Reparaturauftrag vor Gutachtenfertigstellung“, UE 12/2020, Seite 2 → Abruf-Nr. 46984095
- Beitrag „Reparaturauftrag vor Gutachtenfertigstellung“, UE 11/2020, Seite 4 → Abruf-Nr. 46901545
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 2 | ID 47339505