15.10.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Reparaturausweitung und gutachterliche Stellungnahme
| Stellt sich während der Reparatur heraus, dass über die gutachterliche Prognose hinaus Arbeiten notwendig sind, sind auch die vom Vertrauensschutz in das Gutachten umfasst, wenn der Geschädigte den Gutachter nach Erhalt der Rechnung noch einmal hinzuzieht. Bestätigt der Schadengutachter, dass die Arbeiten notwendig waren, hat der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht genüge getan, entschied das AG Dinslaken (Urteil vom 04.10.2018, Az. 30 C 156/18, Abruf-Nr. 204880 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Voerde). |
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