27.01.2017 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Reparatursatz für Scheinwerfer nicht ausreichend
| Dem Geschädigten steht beim Haftpflichtschaden ein kompletter Scheinwerfer als Ersatz zu, wenn eine Aufhängungslasche abgerissen ist. Die Reparaturlaschen stellen zwar die Funktionsfähigkeit wieder her, aber nicht den vorherigen Zustand, stellt das LG Düsseldorf eindeutig klar. |
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