· Nachricht · Reparaturkosten
Risiko: Außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge
| Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen, entfällt die Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann nach Ansicht des LG Dresden nicht, wenn der Verbraucher Rechtsanwalt ist und seine Rechte kennt. Wichtig für das Verständnis des Falls: Der Anwalt hatte dort als privater Bauherr einen Auftrag erteilt. Gleiches würde z. B. gelten, wenn es um sein Privatfahrzeug gegangen wäre. |
In der Ausgabe 2/2018 berichtete UE von einem Vorgang, bei dem der Geschädigte den Reparaturvertrag mit der Partnerwerkstatt des Versicherers nach der Reparatur widerrufen konnte und widerrufen hat. Wir werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass bei den Werkstattvorgängen, bei denen das Fahrzeug beim Kunden oder in Anwesenheit des Kunden anderswo abgeholt wird, ein widerruflicher Vertrag vorliegt, wenn der Kunde Verbraucher ist und wenn der Vertrag an Ort und Stelle geschlossen wird. Widerruft der Kunde nach erfolgter Reparatur, bekommt die Werkstatt kein Geld. Denn Wertersatz wird nur geschuldet, wenn der Kunde ordnungsgemäß belehrt wurde.
PRAXISHINWEIS | Der aus dem Baurecht stammende Dresdener Fall zeigt die ganze Schärfe dieses Widerrufsrechts (LG Dresden, Urteil vom 09.02.2018, Az. 3 S 417/16, Abruf-Nr. 199979). Da hilft kein Jammern und kein Schimpfen auf den (europäischen!) Gesetzgeber. Da hilft nur die korrekte Widerrufsbelehrung nebst unterschriebener Aufforderung, die Arbeiten sofort beginnen zu sollen. |
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