· Fachbeitrag · Reparaturkosten
RKÜ kam nicht, Reparatur zu ungünstiger Zeit
| Lange gezögert, dann aber repariert, ohne dass die Übernahmeerklärung des gegnerischen Versicherers für die Reparaturkosten (RKÜ) vorlag. Welche tückischen Folgen das haben kann, zeigt die Antwort auf eine Leserfrage. |
Frage: Eine Kundin hatte einen Haftpflichtschaden im Februar. Das Fahrzeug war danach bedingt fahrbereit. Die RKÜ des Versicherers kam trotz Anmahnungen nicht. So fuhr die Kundin drei Monate mit dem Schaden. Ende April wollte sie in den Urlaub fahren und traute sich das wegen der langen Strecke mit dem unreparierten Fahrzeug nicht. Also ließ sie dann auch ohne RKÜ reparieren. In die Reparaturzeit fiel Ostern, aber die Reparatur dauerte auch sonst länger, als vom Gutachter prognostiziert. Inzwischen hat sich der Versicherer gerührt und weigert sich, Mietwagenkosten für mehr als die vier Tage gemäß Gutachten zu übernehmen.
Antwort: Das Problem hat zwei getrennt voneinander zu betrachtende Ursachen:
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