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  • 09.07.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Schaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv abgerechnet

    | Rechnet die Werkstatt einen Haftpflichtschaden am werkstatteigenen Fahrzeug fiktiv ab, kommt es nicht darauf an, ob sie Ersatzteile mit einem Rabatt bezieht. Denn sie wäre nicht verpflichtet, das Fahrzeug in der eigenen Werkstatt zu reparieren. Und wenn alle Werkstätten der Marke im lokalen Umfeld UPE-Aufschläge berechnen, sind die Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten (AG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2019, Az. 41 C 1024/19, Abruf-Nr. 209723 , eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen). |