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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Schadenposition angeblich überflüssig: Gutachten zählt

    | Wenn eine Schadenposition im Schadengutachten als erforderlich kalkuliert ist, darf der Geschädigte den Auftrag „Reparieren wie im Gutachten“ erteilen. Bestreitet der Versicherer bei der Regulierung, dass ein bestimmter Arbeitsschritt (hier: Austausch der Heckklappendichtung“ notwendig war, kommt es darauf nicht an, weil sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen darf, entschied das AG Fürstenwalde/Spree. |