· Nachricht · Reparaturkosten
Scheinwerfer, Reparatursatz und Haftpflichtschaden
| Hat der Sachverständige im Schadengutachten vorgesehen, dass der Scheinwerfer, dessen Aufhängungslaschen abgerissen sind, erneuert wird und hat der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag gegeben, die Reparatur des Unfallschadens so auszuführen, wie vom Gutachter vorgesehen, muss der Versicherer die Kosten für den kompletten Scheinwerfer, und nicht nur für den Reparatursatz erstatten. So sieht es das AG Regensburg. |
Wichtig | Weil sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen darf, kommt es auf die Frage, ob es auch anders gegangen wäre, nicht an (AG Regensburg, Urteil vom 09.05.2017, Az. 3 C 2992/16, Abruf-Nr. 193777, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Volker Käsewieter, Regensburg).
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