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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Schraubteil ein- oder ausgebaut lackieren?

    | Die Frage, ob ein Schraubteil auch bereits vor dem Einbau hätte lackiert werden können, kann meist erst nach der Reparatur beantwortet werden, wie der Fall eines Lesers zeigt. Diese Frage muss daher den Geschädigten bei Erteilung des Reparaturauftrags nicht interessieren, und aus einer „falschen“ Vorgehensweise bei der Reparatur dürfen ihm keine Nachteile beim Ausfallschaden und bei der Reparaturkostenerstattung entstehen. |

     

    Frage: An einem Kundenfahrzeug haben wir nach einem Unfall einen Kotflügel erneuert und in Absprache mit dem Lackierer die angrenzende Tür durch Ausbau des Türgriffs so vorbereitet, dass - falls nötig - sofort hätte beilackiert werden können. Jedoch hat der Lackierer dann auch so ein schadenrechtskonformes Ergebnis erzielt. Nun will der Versicherer den Aus- und Wiedereinbau des Türgriffs streichen. Insbesondere sagt er, der Kotflügel hätte im ausgebauten Zustand lackiert werden müssen. So würde dann auch die Ausfallzeit reduziert. Also ahnen wir schon, dass der Kunde bei der Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls Schwierigkeiten bekommen wird. Hat der Versicherer Recht? Muss der Kotflügel in ausgebautem Zustand lackiert werden?

     

    Unsere Antwort: Das Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Soll heißen: Wenn die Werkstatt „zu umständlich“ arbeitet, geht das den Geschädigten nichts an. Sie müssen sich bei solchen Fragen immer in dessen Rolle versetzen. Nur wenn die Versicherung ihm, also dem Geschädigten, einen Vorwurf machen könnte, wäre das schadenrechtlich relevant.