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  • 29.09.2021 · Nachricht · Reparaturkosten

    Totalschadenabrechnung trotz späteren Prüfberichts

    | Weist das Schadengutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden aus (Wiederbeschaffungswert 15.600 Euro, Restwert 6.666 Euro und Reparaturkosten 11.196,01 Euro), darf der Geschädigte darauf vertrauen. Seine Disposition, das verunfallte Fahrzeug zum Restwert zu veräußern, ist geschützt. Daran ändert auch nichts, dass der Versicherer die Reparaturkosten auf einen Betrag herunterrechnet, der unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (WBW minus Restwert) liegt, entschied das AG Lüdenscheid. |