· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Update: Versicherer verlangt Abtretung von Überzahlungsansprüchen vom Geschädigten
| Die Versicherer entwickeln ihre Strategie weiter: Sie lassen sich nicht nur Überzahlungsansprüche vom Geschädigten abtreten, sondern fangen auch an, die vermeintlichen Überzahlungsansprüche gerichtlich gegen die Werkstätten durchzusetzen. Das folgende Update zum Beitrag aus UE 10/2017, Seite 6 , bringt Sie auf den neusten Stand. |
Der Stand der Dinge
Im Oktober 2017 hatten wir beschrieben, dass Versicherer immer häufiger vom Kunden der Werkstatt, also vom Geschädigten, verlangen, dass der seine (behaupteten) Ansprüche wegen Überzahlung gegen die Werkstatt an den Versicherer abtreten soll.
Wir hatten auch darüber berichtet, dass der Versicherer infolge der BGH-Rechtsprechung einen Anspruch auf eine solche Abtretung hat. Es ist also kein Affront des dem Kunden von der Werkstatt empfohlenen Anwalts, wenn er diesem Verlangen folgt.
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