· Nachricht · Reparaturkosten
UPE-Aufschläge, Verbringungskosten & Co. fiktiv
| Wenn das Schadengutachten darlegt, dass regional in den für die fiktive Abrechnung relevanten Werkstätten (Marke am Ort bei Fahrzeugen nicht älter als drei Jahre oder älter als drei Jahre und scheckheftgepflegt) UPE-Aufschläge und/oder Verbringungskosten berechnet werden, sind sie in der Höhe auch bei der fiktiven Abrechnung zu erstatten. |
So sehen es
- das AG Besigheim, Urteil vom 11.01.2019, Az. 14 C 225/18, Abruf-Nr. 206668, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen,
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