· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Verbringungs- und Lackierkosten: Willkürliche Kürzungen erfolgreich abwehren
| Es wird heftig gestritten, um die Verbringungs- und Lackierkosten sowie um die Positionen drumherum. Z. B. über die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten an sich im Haftpflicht- und im Kaskofall sowie deren Höhe bei konkreter Reparatur oder fiktiver Abrechnung. Bei den Lackierkosten geht es um den Einsatz von Lackierrädern, die farbangleichende Einlackierung oder Sicherungsmaßnahmen vor der Ofentrocknung. UE verschafft Ihnen einen Überblick und liefert Ihnen dazu Textbausteine, mit denen Sie Ihre Rechte gegen kürzungswütige Versicherer durchsetzen können. |
Verbringungskosten
Verbringungskosten im Haftpflichtfall grundsätzlich erstattungsfähig
Seit Langem sind die Verbringungskosten im Fokus der Versicherer. In einem Verfahren vor dem AG München hatte der Versicherer kühn vorgetragen, markengebundene Fachwerkstätten hätten nahezu ausnahmslos eine eigene Lackiererei, und die wenigen, die keine hätten, würden keine Verbringungskosten berechnen.
Das wurden dann teure Verbringungskosten. Denn das Gericht hat dazu ein Sachverständigengutachten eingeholt, dessen Ergebnis Kenner des Markts keineswegs überrascht: Der Sachverständige konnte diese These des Versicherers nicht bestätigen. Die Verbringungskosten wurden zugesprochen (AG München, Urteil vom 11.12.2014, Az. 333 C 32338/13, Abruf-Nr. 143864).
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