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  • 29.05.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Verbringungskosten, wenn nur lackiert werden muss

    | Auch wenn die Schadenbeseitigung allein durch Lackierungsarbeiten erfolgt, darf der Geschädigte das Fahrzeug zur Reparatur in einer Werkstatt der Marke zur Reparatur geben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des AG Berlin-Mitte (Urteil vom 6.5.2015, Az. 112 C 3004/15, Abruf-Nr. 144508 , eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Kanzlei Graf, Regensburg). |