21.04.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Verbringungskosten zum Lackierer erstattungspflichtig
| Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur die berechneten Verbringungskosten erstatten, wenn die sich im Rahmen dessen halten, was im Schadengutachten prognostiziert war. Denn solche Verbringungskosten darf der Geschädigte schadenrechtlich für erforderlich halten, entschied das AG Hattingen. |
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