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  • 15.12.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Verkauf des Fahrzeugs alsbald nach Reparatur unschädlich

    | Liegen die Reparaturkosten zwar oberhalb der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (= Wiederbeschaffungsaufwand), aber unterhalb des Wiederbeschaffungswerts, ist ein Verkauf des Fahrzeugs alsbald nach der vollständigen und fachgerechten Reparatur unschädlich. Der Versicherer muss die Reparaturkosten erstatten, er darf nicht auf der Basis des Wiederbeschaffungsaufwands abrechnen, so das AG Memmingen. |