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  • 22.09.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Verschwiegene Alt- und Vorschäden wegen Betrugs strafbar

    | Wenn der Geschädigte unreparierte Altschäden, die von einem Neuschaden überdeckt werden, oder wertrelevante Vorschäden verschweigt, führt das nicht nur dazu, dass er keinen Schadenersatzanspruch durchsetzen kann. Er begeht auch einen Betrug und, wenn es soweit kommt, einen Prozessbetrug. Damit macht er sich strafbar (LG Aachen, Urteil vom 24.7.2015, Az. 8 O 334/13, Abruf-Nr. 145347 ). |