04.12.2019 · Nachricht · Reparaturkosten
Versicherer muss Sinnhaftigkeit der Notreparatur darstellen
| Stellt sich der Versicherer im Rechtsstreit um einen durch einen Ersatzteilrückstand ausgelösten monatelangen Ausfallschaden auf den Standpunkt, der Geschädigte hätte eine Notreparatur vornehmen lassen müssen, um den Ausfallschaden zu vermeiden, muss er detailliert vortragen, wie die Notreparatur hätte ausgeführt werden müssen und was sie gekostet hätte. Die schlichte Behauptung „Notreparatur hätte die Kosten gesenkt, führt da nicht weiter. So entschied das LG Frankfurt a. M. |
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