· Nachricht · Reparaturkosten
Versicherer scheitert mit Desinfektionskosten-Regress
| Ein Versicherer hatte die Desinfektionskosten Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Geschädigten in dessen Rolle als Kunde gegenüber der Werkstatt erstattet. Aus abgetretenem Recht des Geschädigten hat er nun die Werkstatt auf Rückzahlung verklagt ‒ und ist damit vor dem AG Lünen gescheitert. |
Die Kernaussagen des AG Lünen, Urteil vom 20.12.2021, Az. 7 C 130/21, Abruf-Nr. 226767, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Felix Prinz lauten:
- In der Pandemiesituation muss von den Werkstätten nach behördlicher Vorgabe ein zusätzlicher Aufwand an Corona-Schutzmaßnahmen betrieben werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig