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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Versicherergutachter macht Fehler - Zusatzaufwand durch falsch bestellte Ersatzteile

    | Der Geschädigte wendet sich vertrauensvoll an den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der daraufhin ein Schadengutachten bei einem von ihm ausgewählten Sachverständigen in Auftrag gibt. Das Gutachten enthält einen Fehler, was zu Zusatzaufwand führt. Mit alledem will der Versicherer nun jedoch nichts zu tun haben. Wohl zu Unrecht. |

     

    Frage: Der Versicherer hat bei einem Haftpflichtschaden mit Einverständnis unseres Kunden, des Geschädigten, ein Schadengutachten erstellen lassen. Anhand dieses Gutachtens haben wir die Ersatzteile bestellt. Danach stellte sich heraus, dass die Teile falsch geliefert wurden. Im Gutachten war zwar der Fahrzeughersteller richtig, aber ein falsches Modell ausgewählt worden. Wir haben die Ersatzteile an den Lieferanten zurückgegeben, der uns daraufhin Wiedereinlagerungskosten berechnet hat. Der Versicherer erstattet diese zusätzlichen Kosten nicht, mit der Begründung, wir hätten uns vorher von der Richtigkeit des Gutachtens überzeugen müssen. Hat der Versicherer Recht? Oder muss er die zusätzlichen Kosten übernehmen?

     

    Antwort: Der Versicherer hat nicht Recht, er muss die zusätzlichen Kosten erstatten.