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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Wenn Reparaturen länger dauern als in den Kalkulationsvorgaben der Hersteller vorgesehen

    | Manchmal sind Reparaturarbeiten an Fahrzeugen in der Praxis zeitaufwändiger als in der Theorie. Die Werkstatt möchte den Aufwand bezahlt bekommen, der Versicherer erklärt die Zeiteinheiten, die in Vorgaben der Hersteller und damit auch in den Kalkulationssystemen hinterlegt sind, zu verbindlichen Obergrenzen. Aus diesem Themenbogen erreicht uns folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Der Kunde hat ein ganz normales Auto, das aber in einem seltenen Farbton lackiert ist, mit dem das Fahrzeug nur eine kurze Zeit angeboten wurde. Den Farbton zu treffen, hat erheblichen Aufwand ausgelöst. Erst die dritte Mischung „passte“, was auch erst nach den dritten Farbmusterblech beurteilt werden konnte. Den Mehraufwand haben wir dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Versicherer hat die Forderung auf Erstattung zusammengestrichen mit dem Argument, der Hersteller sehe eine wesentlich kürzere Zeitvorgabe vor. Wenn wir damit nicht klarkämen, sei das unser Problem. Ist das so richtig?

     

    Antwort: Die Gläubigkeit der Branche hinsichtlich der Kalkulationsvorgaben der Hersteller und damit der Systeme ist schon erstaunlich. Sie haben im Zusammenhang der Unfallregulierung keine bindende Wirkung. Pikant ist aber, dass sich auch Werkstätten gerne an den Vorgaben orientieren, nämlich immer dann, wenn sie tatsächlich „schneller gearbeitet haben, als DAT oder Audatex rechnen“. So bekommt das Ganze den Anstrich einer gewissen Rosinenpickerei. Umgekehrt wollen die Versicherer aber von Herstellervorgaben oftmals auch nichts wissen. Also ist das so herum wie so herum kein durchgreifendes Argument.