25.03.2025 · Nachricht · Reparaturkosten
Werkstattbindung und Sanktion bei Nichtbeachtung trotz bereits reduzierter Preise: Geht das?
| Hat der Kunde einen Werkstattbindungsvertrag in der Kaskoversicherung abgeschlossen, zeigt sich oft, wie flexibel manche Werkstatt in der Preisgestaltung ist. Ehe der Auftrag verloren geht, macht man es eben auch für das kleine Geld. Das Risiko dabei: Der Versicherer folgert dann gerne daraus, dass die Werkstatt sonst zu teuer sei. In diesem Kontext fragt nun eine Werkstatt: Warum ist es zulässig, dass der Kaskoversicherer zusätzlich eine Sanktion (hier minus 15 Prozent der Reparaturkosten) durchsetzt, wenn wir doch für den gleichen Preis reparieren, wie seine Partnerwerkstatt es täte? |
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