03.09.2019 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung
OLG Oldenburg zur fiktiven Abrechnung nach Reparatur
| Das LG Oldenburg hatte sich der Darmstädter Auffassung angeschlossen, eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis scheide neuerdings aus. Außerdem habe der Geschädigte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung sein Fahrzeug bereits reparieren lassen. Wer repariert habe, könne nur noch die nachzuweisenden Reparaturkosten abrechnen. Das scheint das OLG Oldenburg in der Berufung anders zu sehen. |
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