01.10.2015 · Fachbeitrag · Restwert
Aktuelle Urteile: Keine Vorlagepflicht vor Restwertverkauf
| Der Geschädigte muss beim Haftpflichtschaden nicht abwarten, ob der Versicherer den Restwert überbieten möchte. Auch nach Ansicht des AG Westerstede und des AG Witten darf der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug auf der Grundlage des Schadengutachtens verkaufen. |
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