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  • 12.12.2013 · Fachbeitrag · Restwert

    Allgemeiner „Bitte warten“-Hinweis irrelevant

    | Jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf die Einnahme aus der Restwertverwertung für seine baldige Ersatzbeschaffung angewiesen ist, ist ein offenbar standardisierter Hinweis des Versicherers, der Geschädigte solle abwarten, ob der Versicherer bessere Angebote bekomme, unbeachtlich. Diese Auffassung vertritt das AG Titisee-Neustadt. |