· Fachbeitrag · Restwert
Kein Prüfrecht des Versicherers vor Verkauf des Unfallfahrzeugs
| Auch das AG Heidenheim reiht sich ein in die Gerichte, die es mit der BGH-Rechtsprechung - und gegen die Auffassung des OLG Köln - für nicht erforderlich halten, dass der Geschädigte dem Versicherer vor Verkauf des unfallbeschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zur Prüfung des Schadens gibt (AG Heidenheim, Urteil vom 15.10.2014, Az. 4 C 1030/14 ; Abruf-Nr. 143224 ; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). Damit steht das OLG Köln mit seinem Beschluss weiterhin allein auf weiter Flur. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Argumentationshilfe zum ‚OLG Köln-Unsinn‘“, UE 9/2014, Seite 4
- Textbaustein 379: Restwert - „OLG Köln-Unsinn“ und der BGH (H)
Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 2 | ID 43063805