15.05.2024 · Nachricht · Restwert
Versicherer-Argument „Bitte Abwarten vor Verkauf des Unfallfahrzeugs“ ist irrelevant
| Ein Klassiker im Streit um die Höhe des anzurechnenden Restwerts ist bei Haftpflichtschäden die vom Versicherer an den Geschädigten gerichtete Aufforderung, ihn vor der Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu kontaktieren. In einem vor dem LG Stuttgart verhandelten Vorgang begründete der Versicherer das mit dem Wortlaut „In vielen Fällen können wir ein höheres Restwertangebot übermitteln“. Muss sich der Geschädigte darauf einlassen? |
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