13.05.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Die Bagatellgrenze wird nicht mit dem Lineal gezogen
| Wenn in einem Gerichtsbezirk die Bagatellgrenze, bei deren Erreichen ein Schadengutachten schadenrechtlich als erforderlich anzusehen ist, bei etwa 700 Euro gesehen wird, bedeutet das nicht, dass bei einem Schaden von 651,70 Euro die Gutachtenkosten nicht zu erstatten sind. Denn der Geschädigte kann das im Vorfeld der Beauftragung nicht ausreichend genau einschätzen, entschied das AG Augsburg (Urteil vom 14.4.2016, Az. 16 C 1206/16, Abruf-Nr. 185717 , eingesandt von SV Rudolf Eggert, Augsburg). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig