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  • 13.05.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Die Bagatellgrenze wird nicht mit dem Lineal gezogen

    | Wenn in einem Gerichtsbezirk die Bagatellgrenze, bei deren Erreichen ein Schadengutachten schadenrechtlich als erforderlich anzusehen ist, bei etwa 700 Euro gesehen wird, bedeutet das nicht, dass bei einem Schaden von 651,70 Euro die Gutachtenkosten nicht zu erstatten sind. Denn der Geschädigte kann das im Vorfeld der Beauftragung nicht ausreichend genau einschätzen, entschied das AG Augsburg (Urteil vom 14.4.2016, Az. 16 C 1206/16, Abruf-Nr. 185717 , eingesandt von SV Rudolf Eggert, Augsburg). |