· Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Erstattung der Kosten für Unterstützung durch Kfz-Sachverständigen bei Wiederbeschaffung
| Muss der Haftpflichtversicherer auch den Aufwand des Unfallgeschädigten erstatten, der entsteht, weil er bei der Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs nach einem Totalschaden die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch nimmt? Die Gerichte beantworten diese Frage höchst unterschiedlich, insbesondere auch unter dem Blickwinkel, ob der Aufwand fiktiv oder konkret abgerechnet wird. |
Frage: Wenn der Kunde wegen eines als Ersatz für einen Totalschaden ins Auge gefassten Gebrauchtwagens zögerlich und skeptisch ist, würden wir ihm gerne sagen: „Kommen Sie mit einem Sachverständigen, der wird Ihnen bestätigen, dass das Fahrzeug in Ordnung ist.“ Dann wäre es natürlich hilfreich, wenn wir auch noch sagen könnten, die Kosten für eine solche Expertise müsse die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Wie ist die Rechtslage?
Unsere Antwort: Das sehen die Gerichte völlig unterschiedlich. Die einen sagen, der WBW werde ja am Markt der seriösen GW-Händler ermittelt, und da sei kein Anlass für eine sachverständige Kaufunterstützung. Andere sagen, so das Berliner Kammergericht (KG), dem Geschädigten sei nicht zuzumuten, sich auf den Autohändler zu verlassen, der zwar zu einer fachmännischen Untersuchung fähig sei, aber eben doch das Auto „loswerden“ wolle ( KG, Beschluss vom 11.2.2010, Az. 12 U 92/09 ; Abruf-Nr. 122032 ).
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