29.05.2013 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Freie Wahl des Gutachters auch auf dem Lande
| Gibt es am Wohnort des Geschädigten, der auch der Besichtigungsort für den Schadengutachter hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs ist, nur einen Anbieter für Schadengutachten, darf der Geschädigte nach Ansicht des LG Stendal auch einen Sachverständigen aus der näheren Umgebung beauftragen. |
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