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  • 30.08.2019 · Nachricht · Sachverständigenhonorar

    Gutachtenkosten angemessen oder überteuert?

    | Wenn der eintrittspflichtige Versicherer 600,84 Euro für die Gutachtenkosten als angemessen erachtet, ist es schlechterdings ausgeschlossen, dass sich dem Geschädigten aufdränge, 682,40 Euro seien überteuert. Hier wolle die Beklagte, wie in diesen Fällen üblich, wieder nur ihr eigenes Honorartableau durchsetzen, urteilt das AG Chemnitz. |