· Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Kosten für Reparaturbestätigung erstattungsfähig
| Das AG Berlin-Mitte gesteht dem Geschädigten zu, eine sachverständige Reparaturbestätigung mit Kosten in Höhe von 80 Euro einzuholen, wenn der Nachweis einer Reparatur erforderlich ist. |
Der Geschädigte muss sich nicht mit so unsicheren Verfahren wie „Tageszeitung auf repariertem Auto fotografieren“ begnügen. Dass für die sachverständige Bestätigung Kosten von 80 Euro entstanden sind, verstößt nicht gegen die Pflicht zur Schadengeringhaltung. Der gegnerische Versicherer muss die Kosten erstatten (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.4.2014, Az. 21 C 3182/13, Abruf-Nr. 141732; eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin)
PRAXISHINWEIS | Eine Reparaturbestätigung kann zum Beispiel notwendig werden, wenn ein Fahrzeug oberhalb der 130-Prozent-Grenze beschädigt wurde und sich der Geschädigte damit begnügt, die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Ebenso ist es nach jeder Teilreparatur, wenn die Voraussetzungen für die Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung nachgewiesen werden müssen. |
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