· Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
„Kostenfrei für Sie bei allen Haftpflichtschäden“
| Wirbt ein Schadengutachter mit dem Slogan „Wir kommen zu Ihnen! Kostenfrei bei allen Haftpflichtschäden“, dann bedeutet das bei einer vernünftigen Auslegung nicht, dass er auf Fahrtkosten verzichtet. Offensichtlich ist damit gemeint, dass die Kosten vom Schädiger erstattet werden, urteilte das AG Hattingen. |
PRAXISHINWEISE |
|
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 4 | ID 44239443