31.07.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Reparaturbestätigung vom Sachverständigen erstattungsfähig
| Auch das AG Dortmund ist der Auffassung, dass sich der Geschädigte nach erfolgter Reparatur mit einer von einem Sachverständigen ausgestellten Reparaturbestätigung vor Schwierigkeiten bei zukünftigen Unfällen schützen darf. Die Kosten dafür muss der Schädiger erstatten (AG Dortmund, Urteil vom 31.1.2014, Az. 436 C 1027/13; Abruf-Nr. 141510 ). |
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