11.10.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Schadengutachter muss nicht den kürzesten Weg nehmen
| Gibt es vom Büro des Schadengutachters zwei Wege zum Besichtigungsort des Fahrzeugs, nämlich einen kürzeren, aber langsameren durch die Stadt, und einen weiteren, aber schnelleren über die Autobahn, ist es schadenrechtlich nicht geboten, dass der Gutachter den kürzeren nimmt. So sieht es das AG Landshut. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig