· Nachricht · Sachverständigenhonorar
Weitere Urteile gegen das Zeitaufwandshonorar bei Sachverständigen liegen vor
| Ein Versicherer behauptet, der Schadengutachter müsse das Gutachtenhonorar anhand des Zeitverbrauchs für die Gutachtenerstellung ermitteln. Dagegen liegen nun weitere Urteile vor. |
- AG Alzey, Az. 28 C 59/24, Abruf-Nr. 246560, eingesandt von Rechtsanwalt Rafael Pinhas, Alzey
- AG Brühl, Urteil vom 17.12.2024, Az. 25 C 25/24, Abruf-Nr. 246561, eingesandt von Rechtsanwalt Rafael Pinhas, Alzey
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