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  • 17.02.2022 · Nachricht · Sachverständigenkosten

    Gutachtenrechnung nach Reklamation des Versicherers bezahlt

    | Die vom Geschädigten bezahlte Gutachtenrechnung hat Indizwirkung für die schadenrechtliche Erforderlichkeit des aufgewendeten Betrags. Das gilt, so das AG Coburg, auch, wenn der Geschädigte die Rechnungsdifferenz erst nach der Teil-Erstattung durch den Versicherer und dessen Reklamation zur Höhe bezahlt hat. |