09.11.2021 · Nachricht · Sachverständigenkosten
Stellungnahme des SV nach Kürzung der Wertminderung
| Zahlt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Wertminderung nicht in der Höhe, wie sie sich aus dem Schadengutachten ergibt, darf der Geschädigte den Sachverständigen mit einer Prüfung der Kürzung und einer Stellungnahme zum Ergebnis der Überprüfung beauftragen. Das hat das AG Neu-Ulm entschieden. Die dafür entstehenden Kosten (hier 81,54 Euro brutto) muss der Versicherer erstatten. |
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