· Fachbeitrag · Sachverständigenkosten
SV-Rechnungsdifferenz erst nach Kürzung bezahlt: Hat Rechnung dennoch Indizwirkung?
| Der BGH hat bekanntlich entschieden, dass die Rechnung des Schadengutachters Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Gutachterkosten im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB entfaltet, wenn sie vom Geschädigten bereits bezahlt wurde. In diesem Zusammenhang steht folgende Leserfrage. |
Frage: Erst nachdem der Versicherer den Schadenersatzanspruch unseres Kunden im Hinblick auf die Gutachterrechnung gekürzt und das mithilfe eines Prüfberichtes begründet hat, hat unser Kunde an uns die Differenz gezahlt. Nun hat der Versicherer den Anwalt des Kunden irritiert, indem er behauptet: Wenn der Geschädigte vom Versicherer die Argumente für die Kürzung bekommen habe, handle er wider besseres Wissen, wenn er nun den Rest bezahle. Das könne nicht zur Indizwirkung der Rechnung führen, weil der BGH doch nur den Geschädigten schützen wolle, der gutgläubig die Rechnung bezahle. Wie ist die Rechtslage?
Antwort: Da hilft ein tieferer Blick in die BGH-Rechtsprechung.
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