01.07.2016 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
DashCam als Beweismittel heftig umstritten
| Aufnahmen einer On-Board-Kamera (DashCam) sind als Beweis verwertbar. Das hat das LG Landshut jüngst entschieden. Denn die Unfallgegnerin sei in Person gar nicht auf den Aufnahmen zu sehen, sondern nur ihr Fahrzeug. Insoweit seien die Persönlichkeitsrechte nicht beeinträchtigt. Doch selbst wenn das anders wäre, folge daraus nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot. |
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