· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Die Besonderheiten der Schadenabwicklung bei Old- und Youngtimern im Überblick
| Old- und Youngtimer sind derzeit der Renner am Fahrzeugmarkt. Der Handel aber auch der Service rundherum boomen. Das hat sicher mit der desolaten Zinssituation zu tun, aber auch mit einer Rückbesinnung auf überschaubare Technik. Die Fahrzeuge sind irgendwo zwischen Spaß am Schrauben, Lifestyle und Wertanlage angesiedelt. Nicht alle werden nur zum Vorzeigen aufbewahrt. Viele werden auch immer wieder im Straßenverkehr genutzt. Und so sind sie auch an Verkehrsunfällen beteiligt. Dabei stellen sich einige spezifische Rechtsfragen. Nachfolgend die Antworten. |
Abgrenzung Reparaturschaden zum Totalschaden
Im ersten Schritt unterscheidet sich bei Haftpflichtschäden die Abgrenzung vom Reparaturschaden zum Totalschaden bei den Oldies nicht von der bei aktuellen Fahrzeugen. Die obere Messlatte ist die 130-Prozent-Grenze, bezogen auf den Wiederbeschaffungswert. Das setzt jedoch voraus, dass es am Markt solche Fahrzeuge als Ersatz zu kaufen gibt.
Ein wertbildender Faktor kann bei Oldtimern, aber auch bei Youngtimern, ein prominenter Vorbesitz sein. Wer erinnert sich nicht an den legendären „Papst-Golf“? Wenn sich das Fahrzeug durch einen prominenten Vorbesitzer auszeichnet, ist es ein Unikat, für das gar kein Wiederbeschaffungswert ermittelt werden kann. Dann kann weitgehend unbegrenzt repariert werden.
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