01.07.2016 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Eine Sofortzahlung aus eigenen Mitteln durch den Anwalt ist unzulässig
| Rechtsanwälte dürfen nicht aus eigenen Mitteln die Reparaturkosten etc. an die Werkstatt, den Sachverständigen oder den Autovermieter vorfinanzieren, damit ihm von dort das Mandat des Geschädigten vermittelt wird. Ein solches Verhalten verstößt nämlich aus Sicht des BGH gegen anwaltliches Berufsrecht. Das Urteil liegt noch nicht im Wortlaut vor. Es bleibt daher abzuwarten, wie sehr es auf die Einzelheiten ankommt. UE wird Sie darüber informieren, wenn das Urteil vorliegt (BGH, Urteil vom 20.6.2016, Az. AnwZ [Brfg] 26/14). |
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