· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Entfernungen im Schadenersatzrecht: Wann, warum und wie weit?
| Im Schadenersatzrecht sind Entfernungen in verschiedenen Bereichen relevant, z. B. bei den Verbringungskosten und bei der fiktiven Abrechnung. Entfernungen als Entscheidungskriterium können dabei ganz unterschiedlich begründet sein. Mal geht es um Marktkenntnis, ein anderes Mal geht es um Bequemlichkeit, in wieder anderen Fällen geht es um Kosten. Dieser Beitrag zeigt einen Überblick über die Fälle, die Motive und die Tendenzen in der Rechtsprechung. |
WBW und Restwert: Der örtliche Markt ist entscheidend
Seit Jahrzehnten umkämpft bis aufs Blut ist das Gebot des „örtlichen Markts“ bei der Ermittlung des Restwerts. Hand in Hand damit geht der örtliche Markt, wenn der Wiederbeschaffungswert (WBW) ermittelt wird.
Ganz deutlich hat der BGH sein Motiv erklärt: „Vorrangiger Grund für die Entscheidung, bei der Ermittlung des Restwerts grundsätzlich maßgeblich auf den regionalen Markt abzustellen, ist dabei weiterhin die Überlegung, dass es einem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung zu geben.“ (BGH, Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18, Abruf-Nr. 210470).
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