· Nachricht · Schadenabwicklung
Fahrtkosten zur Wiederbeschaffung erstattungsfähig
| Weist der Geschädigte beim Haftpflichtschaden im Einzelnen nach, welche Fahrten er wohin unternommen hat, um auf der Suche nach einem passenden Ersatzfahrzeug verschiedene Fahrzeuge zu besichtigen, kann er die Kosten dafür mit einem Kilometerbetrag von 0,33 Euro erstattet verlangen (AG Suhl, Urteil vom 09.01.2019, Az. 1 C 194/18, Abruf-Nr. 207897 , eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Zetzmann, Suhl). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 2 | ID 45823786