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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Fiktiv abrechnen und trotzdem Mietwagenkosten verlangen?

    | Bei den UE-Lesern aus der Welt der Schadengutachter und der Rechtsanwälte kommt es häufig, bei Werkstätten gelegentlich vor, dass der Unfallschaden ohne Vorlage einer Reparaturrechnung auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Versicherer mögen das als billigere Variante durchaus, wollen dann aber auch am „Drumherum“, z. B. den Mietwagenkosten, sparen. Aus diesem Umfeld erreichte UE folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die ohnehin bald zum Ersatz anstehen, oder bei ramponierten Handwerkerfahrzeugen kommt es vor, dass der Geschädigte beim Haftpflichtschaden nur teilweise oder nur grob reparieren lässt und währenddessen einen Mietwagen in Anspruch nimmt. Er rechnet also die Reparaturkosten fiktiv ab und möchte die Mietwagenkosten zusätzlich erstattet bekommen. Regelmäßig wenden die Versicherer dann ein, ohne Vorlage der Reparaturrechnung würden die Mietwagenkosten nicht erstattet. Ist das richtig?

     

    Antwort: Es ist möglich, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen und daneben Mietwagenkosten geltend zu machen.